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Vorb. Sachkunde § 34 a GewO für Fortgeschrittene
Vorb. Sachkunde § 34 a GewO für Fortgeschrittene
Die Sachkundeprüfung wird durch den § 34 a der Gewerbeordnung verpflichtend vorgeschrieben, um folgende Tätigkeiten als Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe ausführen zu dürfen: - Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum etc. - Schutz vor Ladendieben - Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken - Bewachung von Flüchtlingsunterkünften - Leitende Position auf Großveranstaltungen - Gewerbeanmeldung möglich Inhalte gem. Rahmenstoffplan der IHK: Vermittlung der prüfungsrelevanten Themen und Inhalte, sowie Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung der IHK. - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Gewerberecht - Datenschutzrecht - Bürgerliches Recht - Strafrecht - Unfallverhütungsvorschriften (DGUV´s) - Umgang mit Waffen - Umgang mit Menschen - Grundzüge der Sicherheitstechnik Abschluss: Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO